Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von und Vermittlung von Dienstleistungen von aktion-barrierefreiheit.org, Korntal-Münchingen, Kornwestheimer Strasse 78, 70825 Korntal-Münchingen, E-Mail: info@aktion-barrierefreiheit.org gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 aktion-barrierefreiheit.org schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 aktion-barrierefreiheit.org ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 aktion-barrierefreiheit.org erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber
dem Auftraggeber:
Vermittlung, Erbringung von Dienstleistungen für digitale Barrierefreiheit sowie
Beratungsleistungen.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen den
Vertragsparteien.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei
der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der
Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der
Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei
der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz
bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die
Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit
dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu
stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für
Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige
Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei
Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung für Dienstleistungen wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung für Auftragsvermittlungen beträgt 15% des Angebotsvolumens. Enthält ein Angebot
zeitlich gebundene Positionen (z.B. laufende monatliche Pauschalen) werden 12 Monate als Basis für
die Honorarberechnung bestimmt.
4.3 Die Vergütung für Ausschreibungsmanagement beträgt 7% des Auftragsvolumens.
4.4 Die Vergütung für Projektkoordination und Beratung in Verbindung mit dem Ausschreibungsmanagement
beträgt 13% des Auftragsvolumens.
4.5 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach
Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§
614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.6 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung/Prüfung/Freigabe der Leistungen eine
Rechnung/Gutschrift per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist
oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche
Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern
nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind
Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks
auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des
Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die
Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den
Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes
Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien
individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach
Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind
vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere
gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist.
Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge
streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht
sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen
haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses
Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche
datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung
und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im
Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen
durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird
insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten
zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat,
vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B.
Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden
werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt.
Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist
widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen
nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte
Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens
hinweisen.